Ab dem 8. März 2021 nehmen alle Bogenparcours in unserer Region ihren Betrieb wieder auf. Die Corona-Schutzverordnungen der Länder Bayern und Baden-Württemberg erlauben ab diesem Tag grundsätzlich wieder den Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel.

Je nachdem in welchem Bundesland und Landkreis sich ein Parcours befindet, kann es jedoch unterschiede geben, in welchen Gruppenstärken und mit wem man einen Parcours besuchen und benutzen darf. Da die genaue Regelung abhängig vom 7-Tage-Inzidenzwert ist, informiere dich bitte vor deinem Besuch – sofern ein Besuch mit mehr als fünf Personen oder mit mehr als zwei Hausständen geplant ist – auf der Webseite der jeweiligen Betreiber, über die aktuell gültige Regelung.

Ein Besuch mit Personen des eigenen Hausstands oder mit einem weiteren Hausstand (max. fünf Personen insgesamt) ist auf jeden Fall immer unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz möglich.